Was tun im Trauerfall?
Im Trauerfall stehen wir Ihnen von Anfang an zur Seite und leisten in jeder Hinsicht umfassende Unterstützung. Einige wichtige Schritte müssen Sie zunächst aber selbst in die Wege leiten.
Sterbefall zu Hause
Wenn sich der Sterbefall zu Hause ereignet hat, benachrichtigen Sie bitte den Hausarzt oder den ärztlichen Notfalldienst (bundesweit einheitlich unter der Rufnummer 116 117)
Sterbefall im Krankenhaus aus Heim
Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Senioren- oder Pflegeheim ereignet, kümmert sich die jeweilige Verwaltung um das nun Notwendige. Nach Vorlage der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um die weiteren Abläufe im Detail zu besprechen
Personalausweis und Geburtsurkunde
Heiratsurkunde, gegebenenfalls Scheidungsurteil
Sterbeurkunde (wenn der Ehepartner verstorben ist)
Grabschein bei vorhandener Grabstelle (Rostocker Friedhöfe)
Krankenversicherungskarte (Chipkarte)
Unterlagen bestehender Renten (Rentennummern)
Versicherungspolice der Sterbeversicherung (sofern vorhanden)
Hauptfiliale Roggentin
Zum Bornkoppelweg 35
18184 Roggentin
Tel.:
038 204 / 15 274
Mo-Fr: 08:00 - 16:45 Uhr
Filiale Rostock Hansaviertel
Dethardingstraße 98
18057 Rostock
Tel.:
0381 / 2 00 61 19
Beratungen und Absprachen nur nach telefonischer Vereinbarung
Filiale Evershagen
Bertolt-Brecht-Straße 18
18106 Rostock
Tel.:
0381 / 7 68 57 05
Mo-Fr: 09:00 - 16:30 Uhr
Filiale Tessin
St.Jürgen Str. 1
18195 Tessin
Tel.:
038 205 / 79 14 79
Mo-Fr: 09:00 - 16:30 Uhr