Abgesicherte Selbstbestimmung

Neben materiellen Aspekten spielt auch die Vorsorge für besondere gesundheitliche Situationen eine wichtige Rolle. Unabhängig von Alter und körperlichem Zustand kann die Fähigkeit zum selbstbestimmten Handeln infolge einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls eingeschränkt oder schlimmstenfalls gar nicht mehr vorhanden sein. Davon abgesehen kann selbst der altersbedingte Prozess des Sterbens heutzutage durch intensivmedizinische Maßnahmen hinausgezögert werden, ohne dass der oder die Betroffene unmittelbar darauf Einfluss nehmen kann. Die Entscheidung, wie lange das Leben künstlich verlängert werden soll, obliegt dann letztlich den Angehörigen.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Sie den medizinisch-technischen Möglichkeiten hinsichtlich lebensverlängernder Maßnahmen für sich selbst Grenzen setzen. Im Unterschied zum Testament gelten für die Patientenverfügung zwar abgesehen von der eigenhändigen Unterschrift keine formalen Vorgaben. Damit die gewählten Formulierungen aber keinen Spielraum für Interpretationen zulassen, empfiehlt sich vor dem Abfassen die Beratung durch einen Arzt Ihres Vertrauens. Wertvolle Hinweise bietet auch eine Broschüre, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz online zum Download bereithält.

Vorsorgevollmacht

Neben der Patientenverfügung dient im äußersten Notfall auch die Vorsorgevollmacht der Wahrung Ihrer persönlichen Interessen. Die Vorsorgevollmacht bestimmt eine Person Ihres Vertrauens, die in Ihrem Namen Entscheidungen treffen kann, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Obschon das Schriftstück formlos aufgesetzt werden kann, sollten Sie zuvor das Einverständnis der benannten Person einholen. Weitere Informationen bietet eine Broschüre zum Thema Betreuungsrecht, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zum Download anbietet.